Die internationale (FEI)-Impfvorschrift ist deutlich entspannter als die nationale Impfpflicht nach FN! Es ist grundsätzlich KEINE Herpes-Impfung mehr notwendig. Die Influenza-Impfung muss, solange das Pferd nicht im Wettkampf startet, nur jährlich aufgefrischt werden. Erst bei einem Start des Pferdes darf die letzte Auffrischungsimpfung nicht länger als 6 Monate (+21 Tage) zurückliegen. Der VDD gestattet beide Formen der Impfpflicht in der Ausschreibung. Aber auch Ausschreibungen ganz ohne Impfpflicht sind genehmigungsfähig!
Hier eine Übersicht über die Impfvorschriften im Vergleich:
FEI
Herpes
nicht erforderlich
FN
Herpes
nicht mehr erforderlich!
Influenza
Grundimmunisierung
Erste Impfung: Tag 0
Zweite Impfung: Tag 21-91
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
Dritte Impfung:
innerhalb 7 Monate nach Impfung 2
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
Grundimmunisierung
Erste Impfung: Tag 0
Zweite Impfung: Tag 21-91
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
Dritte Impfung:
innerhalb 7 Monate nach Impfung 2
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
Influenza
Grundimmunisierung
Erste Impfung: Tag 0
Zweite Impfung: Tag: 28-70
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 14 Tage nach Impfung 2 möglich
Dritte Impfung:
innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
Grundimmunisierung
Erste Impfung: Tag 0
Zweite Impfung: Tag: 28-70
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 14 Tage nach Impfung 2 möglich
Dritte Impfung:
innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
Auffrischungsimpfungen
Sofern das Pferd nicht an Wettbewerben teilnimmt, maximal aller 12 Monate
Wenn das Pferd an Wettbewerben teilnimmt,
darf die Auffrischungsimpfung max. 6 Monate + 21 Tage zurückliegen
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
Ausnahme
Pferde, die vor 2005 ihre ersten beiden Impfungen erhalten haben, müssen danach mindestens in jährlichen Abständen geimpft sein oder innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen
Sofern das Pferd nicht an Wettbewerben teilnimmt, maximal aller 12 Monate
Wenn das Pferd an Wettbewerben teilnimmt,
darf die Auffrischungsimpfung max. 6 Monate + 21 Tage zurückliegen
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
Ausnahme
Pferde, die vor 2005 ihre ersten beiden Impfungen erhalten haben, müssen danach mindestens in jährlichen Abständen geimpft sein oder innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen
Auffrischungsimpfungen
Immer im Abstand von maximal 6 Monaten und 21 Tagen
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
bei fehlender Information über die Grundimmunisierung das Pferd in den letzten 3 Jahren regelmäßig, das heißt im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen, nachweislich geimpft wurde
Immer im Abstand von maximal 6 Monaten und 21 Tagen
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
bei fehlender Information über die Grundimmunisierung das Pferd in den letzten 3 Jahren regelmäßig, das heißt im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen, nachweislich geimpft wurde